Erhöhung des Grundfreibetrages!
Ab dem 1. Juli 2011 ist ein höherer Grundfreibetrag auf dem Pfändungs-schutzkonto (P-Konto) vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt. Die Grenze wurde auf 1028,89 Euro angehoben.
Bisher konnten Schuldner nur über einen Betrag von 985,15 Euro verfügen. Grund für die Erhöhung des Grundfreibetrages ist die Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen. Kreditinstitute müssen diesen geänderten Sockelbetrag automatisch berücksichtigen. Wird versehentlich nach der alten Pfändungstabelle überwiesen, können Schuldner die zu viel gezahlten Beträge zurückverlangen.
