Jedermann-Konto

Als Jedermannkonto bezeichnet man ein Guthabenkonto, welches “Jedermann”,  unabhängig von seinen Einkommens- oder Vermögensverhältnissen, von einem Kreditinstitut eröffnet werden soll. Durch das „Jedermann-Konto“ soll somit auch jenen ein Girokonto garantiert werden, denen sonst wegen Kontopfändung oder Schufa-Eintrag das bisherige Girokonto gekündigt wurde oder denen deshalb die Einrichtung eines neuen Girokontos verweigert wird. Jedoch gibt es zur Zeit in Deutschland keine rechtsverbindlicheVerpflichtung der Banken, ein solches Konto einzurichten.

Alle Kreditinstitute, die Girokonten für alle Bevölkerungsgruppen führen, halten für jede/n Bürgerin/Bürger in ihrem jeweiligen Geschäftsgebiet auf Wunsch ein Girokonto bereit. Die Bereitschaft zur Kontoführung ist, unabhängig von Art und Höhe der Einkünfte, z. B. Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, grundsätzlich gegeben. Auch Eintragungen bei der Schufa, die auf schlechte wirtschaftliche Verhältnisse des Kunden hindeuten, sind allein kein Grund, die Führung eines Girokontos zu verweigern.


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Allerdings ist das Kreditinstitut nicht verpflichtet, ein Girokonto zu führen, wenn dies unzumutbar ist. In solchen Fällen darf die Bank nicht nur einen Antrag ablehnen sondern auch ein bestehendes Konto kündigen. Unzumutbar ist die Eröffnung oder Fortführung einer Kontoverbindung insbesondere wenn der Kunde Falschangaben macht, die für das Vertragsverhältnis wesentlich sind, wenn der Kunde die Leistungen des Kreditinstitutes missbraucht (insbesondere für gesetzwidrige Transaktionen), wenn die bezweckte Nutzung des Kontos zur Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr nicht gegeben ist (weil z. B. das Konto durch Handlungen vollstreckender Gläubiger blockiert ist oder ein Jahr lang umsatzlos geführt wird), wenn nicht sichergestellt ist, dass das Institut die für die Kontoführung und -nutzung vereinbarten üblichen Entgelte erhält und wenn der Kunde Mitarbeiter oder Kunden grob belästigt oder gefährdet und auch im übrigen die Vereinbarungen nicht einhält.

Der Zentrale Kreditausschuß (ZKA), ein Zusammenschluß der 5 Spitzenverbände der Kreditwirtschaft,  erklärte, wohl um einer gesetzlichen Regelung zuvorzukommen, eine  freiwillige Selbstverpflichtung. Deren Kern hat folgenden Inhalt: “Alle Kreditinstitute, die Girokonten für alle Bevölkerungsgruppen führen, halten für jede/n Bürgerin/Bürger in ihrem jeweiligen Geschäftsgebiet auf Wunsch ein Girokonto bereit.” Unabhängig davon hat sich der Sparkassenverband in seinen 15 Leitlinien verpflichtet, Jedermann ein Girokonto auf Guthabenbasis zu eröffnen. Zusätzlich unterliegen in 7 Bundesländern die Sparkassen einem Kontrahierungszwang: Sachsen, Sachsen-Anhalt, Bayern,Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern.

Insofern besteht für Jedermann trotz fehlender gesetzlicher Vorgaben die Möglichkeit, ein Konto auf Guthabenbasis zu eröffnen, nur eben nicht bei jeder Bank. Bei den Sparkassen sollte das in der Regel problemlos möglich sein, auch bei der Deutschen Bank und der Norisbank sollte es keine Probleme geben.

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