Aber auch Banken wie die Commerzbank, die Berliner Volksbank oder die Targobank verlangen für das P-Konto nur die üblichen Kontoführungsgebühren. Hier ist zu beachten, dass der Pfändungsfreibetrag unterhalb des Mindestgehaltseingangs bei vielen Girokonten liegt, damit verlieren die betroffenen Kunden ihr gebührenfreies Girokonto (Beispiele: Postbank, Commerzbank).

Als kostenloses Online-Konto wird ein P-Konto wohl nur selten geführt. Viele Banken und Sparkassen verlangen zusätzliche Gebühren. Sie argumentieren für ihre Gebühren-gestaltung für das P-Konto mit einem erhöhten Aufwand. Die Deutsche Kreditbank (DKB) verlangt 5 Euro im Monat, die Deutsche Bank 8,99 Euro und die Ostseesparkasse in Rostock verlangt für das Führen eines P-Kontos 8 Euro im Monat. Höher liegen die Sparkasse Schönau/Todtnau mit 13 Euro und die netbank mit 20 Euro im Monat.

 

Bei einigen Banken haben wir nachgefragt, wie es mit den Kosten für das P-Konto aussieht. Das sind die Antworten:

Berliner Volksbank

„Die Konditionen für das Pfändungsschutzkonto für Privatpersonen, die bei uns ein privates Girokonto führen, sind dieselben wie für unser VR-ClassicKonto“, so eine Sprecherin der Berliner Volksbank.

Postbank

„Für das P-Konto der Postbank existiert zurzeit kein eigenes Entgeltmodell. Die bekannten Kontoführungsmodelle der Postbank gelten vorerst weiter. Die Postbank prüft derzeit noch die Einführung einer differenzierten Entgeltberechnung“, so eine Postbank-Sprecherin.

Targobank

Die Einrichtung des P-Kontos oder ein Kontowechsel werden kostenlos sein und für die Führung oder Pfändungsbearbeitung werden keine gesonderten Entgelte erhoben. Das P-Konto wird dem Kunden zu den gewohnten Konditionen das Classic-Kontos zur Verfügung gestellt. Wichtigstes Ziel des P-Kontos ist, dass der Kunde auch nach Eingang einer Pfändung am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen und seinen Verpflichtungen zur Deckung seines täglichen Lebensbedarfs für sich und seine Familie nachkommen kann. Deshalb kann der Kunde über alle Selbstbedienungskanäle im Rahmen seines Freibetrages verfügen -auch per girocard oder Online-Banking. Auch Services wie Lastschriften und Daueraufträge sind möglich – auch alles im Rahmen des Pfändungsfreibetrags.