In Deutschland gibt es nach wie vor keinen Rechtsanspruch auf die Eröffnung eines Girokontos. Allerdings gibt es eine Selbstverpflichtung der Bankwirtschaft, in der sich die Banken bereiterklären, jedem ein Konto einzurichten. In der Praxis sieht es aber meistens anders aus.

Obwohl der Rechtsanspruch von vielen Sozialorganisationen und dem Verbraucherschutz schon lange gefordert wird, wurde hier nocht nicht nachgebessert. Einzige Chance: Die Sparkassen sind in der Regel bereit, ein Girokonto auf Guthabenbasis zu eröffnen, auch bei negativer Schufa und einer möglichen Pfändung! Das zumindest wurde von den Sparkassen verkündet und wird nach unseren Erfahrungen auch umgesetzt.

Das sollte endlich zur Normalität werden!