Die Sparkassen haben eine besondere Verpflichtung. In 7 Bundesländern sind diese per Sparkassenverordnung gesetzlich verpflichtet, Jedermann ein Guthabenkonto einzurichten. Im übrigen haben die Sparkassen diese Verpflichtung auch in ihren “15 Leitlinien” dokumentiert. Die Chancen bei den Sparkassen sollten also gut stehen.

Wenn der Job weg ist, ein schwerer Unfall mit Behinderung einen Umbau des Hauses erzwingt, dann können auch bisher finanziell solide Haushalte schnell ins Minus rutschen.
Dadurch kann jeder Bankkunde einmal in eine Lage kommen, in der er ein P-Konto braucht

Gut, wenn man dann weiß: Das P-Konto kostet nicht die Welt. Doch wer trotz Schulden versucht, die Bank zu wechseln, der könnte eine böse Überraschung erleben. Für Menschen mit niedrigem Einkommen oder mit prekären Beschäftigungsverhältnissen könnten die Konditionen für das P-Konto durchaus zum Entscheidungsfaktor werden, wenn es um die Wahl einer Bank geht.

Handlungsbedarf besteht derzeit nur für hoch Verschuldete, die vor der Pfändung stehen, und für jene, die bereits gepfändet werden. Sie werden aber wohl in der Regel mit den Konditionen leben müssen, zu denen ihre Hausbank das P-Konto anbietet.